An die Landeshauptstadt München
Referat für Gesundheit und Umwelt
SG Wasserrecht - RGU-UW 33
Bayerstraße 28 a
80335 München


vorab per Fax 233-475 80 17.07.2007                


Vollzug der Wassergesetze;

Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Praterinsel durch die Firma "Praterkraftwerk GmbH"                


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Echle,

vielen Dank für die Übermittlung der modifizierten Antragsunterlagen der Praterkraftwerk GmbH zur geplanten Errichtung eines Wasserkraftwerks an der Praterinsel.


Die Isar-Allianz nimmt dazu wie folgt Stellung:


Der Antrag auf Errichtung eines Wasserkraftwerks an der Praterinsel ist in der vorgelegten Form abzulehnen. Die Planung der Abflußverteilung von Großer Isar, Kleiner Isar und geplantem Kraftwerk widerspricht eklatant dem Stadtratsbeschluß zum Isar-Plan vom März 2005. Wir fordern die strikte Einhaltung dieser Vorgaben.

Der Stadtratsbeschluß gibt als Ziel vor, im Rahmen des Isar-Plans den Abfluß in der Kleinen Isar auf mindestens 15 m3/s zu erhöhen. Anzustreben wäre eine variable Wassermenge - je nach Wasserführung - zwischen 15 und 30 m3/s. Im vorgelegten Antrag ist im Gegensatz dazu im Kap. 3.1 "Wasserzuführung Praterkraftwerk" ersichtlich, daß bei einem "Freien Abfluß Isar" (die Wassermenge, die nicht in den Wasserrechtsbescheiden für Eisbach, Auer Mühlbach, Westermühlbach, Wehr VI und Kaskaden gebunden ist) von 15,1 m3/s nur 8,1 m³ der Kleinen Isar zufließen sollen und 7 m3/s der Kraftwerksturbine zufließen sollen. Aus dem vorgelegten Abflußszenario (Tabelle S. 23) auf der Basis der Mittelwerte aus 42 Kalenderjahren ist abzuleiten, daß an mehr als 210 Tagen der vom Stadtratsbeschluß vorgegebene Wert von min. 15 m3/s unterschritten wird (210 Tage mit <=14,7 m3/s in der Kleinen Isar). An 90 Tagen ist dies der mangelnden Wasserführung der Isar zuzuschreiben, an 120 Tagen dagegen eine Folge des geplanten Kraftwerksbetriebs, der die Vorgabe einer Mindestwasserführung von 15 m3/s in der Kleinen Isar mißachtet. Die Isar-Allianz hat den Antragssteller in einer Besprechung mit dem Geschäftsführer der Praterkraftwerk GmbH, Dr. Bernhard Thiersch, und den planenden Ingenieuren Klaus Nippold und Stefan Wöllisch am 15.2.2007 darauf hingewiesen, daß das geplante Wasserkraftwerk nach den Vorgaben des Stadtrats Wasser zur Energienutzung erst dann erhalten kann, wenn der Abfluß in der Kleinen Isar min. 15 m3/s beträgt.                

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Die Praterkraftwerk GmbH hatte in ihrer Vorstellung der Planung am 15.2.2007 diese Vorgabe nicht beachtet, also in ihren Berechnungen die Kraftwerksturbine bereits bei Abflüßen in der Kleinen Isar von deutlich unter 15 m3/s arbeiten lassen. Sie gestand ein, daß nach ihrem Modell der Abfluß der Kleinen Isar an 110 Tagen diesen Wert unterschreiten würde. In der nun vorgelegten Planung ist das sogar an min. 210 Tagen jährlich der Fall!                

Diese Planung widerspricht nicht nur eklatant dem Stadtratsbeschluß, sondern auch anderen übergeordneten Plänen und Zielsetzungen:                

Der Regionalplan München führt als Ziel für das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Isartal als Sicherungs- und Pflegemaßnahme auf: "Aufhöhung der Wasserführung im Flußlauf". Das geplante Wasserkraftwerk bewirkt genau das Gegenteil für die besonders hochwertige Strecke der Kleinen Isar.                

Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wird die Isar als bayernweite Verbundachse hervorgehoben, deren Lebensraumfunktionen erhalten und optimiert werden sollen. Die für ein voralpines Fließgewäßer typische Fließgewäßer- und Auendynamik soll verbessert bzw. reaktiviert werden. Auch diesem Ziel läuft die vorgelegte Planung  zuwider, indem sie die für die Beschickung des mehrarmigen Systems der Kleinen Isar notwendige Wassermenge zugunsten der Stromerzeugung entzieht.                 

Wir müssen an dieser Stelle auch in Erinnerung rufen, daß Landeshauptstadt München und Freistaat Bayern mit hohem personellem und finanziellem Aufwand die Umsetzung des Isar-Plans betrieben haben und im letzten Planungsabschnitt, der auch die hier betroffene Kleine Isar umfaßt, weiterhin betreiben. Eines der Hauptziele ist neben der Verbesserung der Hochwassersicherheit die naturnahe Umgestaltung der Isar unter Berücksichtigung der Erholungsnutzung. Für die naturnahe Umgestaltung der Isar hat der Flußabschnitt der Kleinen Isar Vorbildfunktion. Das dort bestehende hydrologische und ökologische Defizit soll im letzten Planungsabschnitt mit der auf 15-30 m3/s erhöhten Wassermenge in der Kleinen Isar beseitigt werden. Diese im Interesse der Allgemeinheit und der Münchner Bevölkerung bereits beschlossene Planung hat Vorrang vor den privatwirtschaftlichen Interessen der Antragsteller.                

Die Umweltverträglichkeitsstudie mit Landschaftspflegerischer Begleitplanung führt zur Abflußverteilung folgendes aus (S. 8): "Es bestehen eine Reihe von rechtlichen Festlegungen hinsichtlich der Ausleitungen und Mindestabflüsse in die Stadtbäche (Fabrikbach 27 m3/s), über das Praterwehr (Kaskaden 5 m3/s) sowie für die Kleine Isar (angestrebt werden im Rahmen der 2. Stufe des Isarplanes 15 m3/s; vgl. Technischer Bericht). Diese Ausleitungen gehen einer Bedienung eines künftigen Kraftwerkes am Praterwehr vor."                

Diese Ausführung ist zutreffend, wird aber von der beantragten Planung nicht eingehalten.                

Auch im Teilbereich Gewässerökologie, Fischökologie und fischereiliche Nutzung der UVS geht der Gutachter bei seiner Eingriffsbeurteilung von einer Restwassermenge von 15 m3/s aus.                

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Abwärtsgerichtete Fischwanderung                

Insgesamt positiv beurteilt werden die geplanten Schadenvermeidungsmaßnahmen bei der abwärtsgerichteten Fischwanderung. Hier werden das Maßnahmenpaket zur "konstruktiven Fischabweisung am Einlaufbauwerk" sowie die Wahl einer "fischdurchleitungsfreundlichen Turbine" ausdrücklich begrüßt.                

Zu kritisieren ist hingegen, daß am Praterwehr und dessen Umfeld keine baulichen Veränderungen zur Optimierung einer schadlosen Abwärtswanderung für Fische geplant sind. In der UVS, Teilbereich Gewässerökologie, Fischökologie und fischereiliche Nutzung weist der Gutachter selbst auf einige Problempunkte hin (S. 65): "Die Schützenpassage bei geringen Öffnungsweiten stellt .... das bei weitem größere Risiko für die Fische dar". "Die Ableitung über die Wehrklappe hinweg stellt aus Sicht von Verletzungsrisiken ... kein Problem dar. Dabei ist allerdings zu beachten, daß der Überfallstrahl in ein ... Tosbecken gelangt" Als Abhilfe wird eine Verschließung des derzeit vorhandenen Abflußkanals aus dem Wehrbecken vorgeschlagen. Auch eine räumlich begrenzte Absenkung der Wehrkaskaden schlägt der Gutachter aus gutem Grunde vor.                

Wir fordern, daß die vom Gutachter angesprochenen Problempunkte bzw. Vorschläge im Rahmen einer ordnungsgemäßen Schadensvermeidung entsprechend berücksichtigt werden.                

Der Wanderweg über die Wehrklappe stellt für sohlnah abwandernde Fische eine suboptimale Lösung dar, zumal das Einlaufbauwerk mit vorgelagertem Abweisriegel unmittelbar oberhalb an das Wehr anschließt. Sohlnah wandernde Fische müssen somit direkt am Ende des Abweisriegels vertikal zur Wasseroberfläche aufsteigen um über den Klappenüberlauf abwandern zu können. Dieser Situation viel gerechter würde eine sohlnahe Öffnung in der Wehrklappe darstellen.

Wir fordern eine Prüfung und Umsetzung dieser Möglichkeit als sinnvolle Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahme. Für die oberflächennah abwandernden Fische muß linksufrig freilich auch ein Wehrüberlauf erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Renner, Kordinator der Isar-Allianz
gez. Matthias Luy, Dipl.-Biologe         
gez. Michael von Siemens, Gewässerökologe


Kopie an:
Wasserwirtschaftsamt München, Herrn Dr. Arzet
Landesfischereiverband, Präsident, Herrn Roese
Die Isarfischer, Herrn Ruff
Landesbund für Vogelschutz, Landesvorsitzenden, Herrn Sothmann
Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe München, Frau Dr. Frey-Mann